Dojo-Ordnung

Hier gibt es die Dojo-Ordnung als Download.

  1. Der Judoka hat mindestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn zu erscheinen und darf das Dojo nicht vor dem offiziellen Trainingsschluss – außer nach vorheriger Absprache mit dem Trainer – verlassen.
  2. Beim Auf- und Abbau der Matte muss sich jeder beteiligen. Der Aufbau erfolgt vor dem Umkleiden. Das Versäumen dieser Arbeit verstößt im höchsten Maße gegen die Kameradschaft. Unklarheiten und Fragen an Trainer und Betreuer sind nach dem Mattenabbau zu besprechen.
  3. Der Judoka hat sich zu verbeugen: – beim Betreten oder Verlassen des Dojo an der Tür – beim An- und Abgrüßen vor und nach dem Training – beim Randori und bei Aufforderung des Partners.
  4. Zum Training muss der Judoka einen sauberen und ordentlichen Judogi tragen.
  5. Die Matte darf nur barfuss betreten werden.
  6. Schmuck ist vor dem Training abzulegen oder, besser noch, gar nicht erst zum Training mitzubringen. Der Verein haftet nicht bei Verlust. Betritt der Judoka während eines Turniers die Kampffläche mit Schmuck, wird er sofort mit „Hansekumake“ (Disqualifikation) bestraft.
  7. Hände und Füße sind vor dem Training gut zu reinigen, Nägel kurz zu halten und langes Haar gut und fest zu sichern (keine Metall- oder Kunststoffklammern oder Ähnliches).
  8. Es ist empfehlenswert, ca. 2 Stunden vor dem Training nichts mehr zu essen. Das Essen während des Trainings ist verboten. Getränke dürfen nur in den Pausen und mit Erlaubnis des Trainers eingenommen werden. Das Mitbringen von Glasflaschen und offenen Behältern in das Dojo ist untersagt.
  9. Der Judoka hat jederzeit und mit jedem zu üben, der ihn dazu auffordert oder vom Trainer zugeteilt wird. Höflichkeit und gegenseitige Hilfe sind selbstverständlich.
  10. Der Judoka besitzt den Geist des Samurai, des Ritters, der seine Gegner achtet.
  11. Das Training soll leise und konzentriert vor sich gehen. Geschwätz und Unruhe zeugt von geistiger Unreife des Judoka. Das Reden auf der Kampffläche ist streng verboten, der Kiai (Kampfschrei) ist gestattet.
  12. Der Judoka hat alle Anweisungen des Trainers sofort, vollständig und gewissenhaft zu befolgen.
  13. Der Judoka hat den Unterweisungen des Trainers aufmerksam und konzentriert zu folgen. Hierbei hat er sich korrekt und ruhig am Mattenrand niederzusetzen. Hinlegen, anlehnen, abstützen usw. sind verboten.
  14. Ist der Trainer am Trainingstag verhindert oder verspätet, übernimmt grundsätzlich der nächsthöhere Dan- oder Kyu-Grad das Training oder derjenige, der vom Trainer dazu bestimmt wurde. Dessen Anweisungen sind ebenso zu befolgen wie die des Trainers. Unbotmäßigkeit, unkameradschaftliches Verhalten und Disziplinlosigkeit kann zum Vereinsausschluss führen.
  15. Erfolg darf niemals zu Überheblichkeit und Arroganz führen.
  16. Der Judoka hat das Mädchen (die Frau) zu achten und sich ritterlich zu erweisen.
  17. Es ist strengstens verboten, Judotechniken außerhalb des Dojo anzuwenden. Während des Trainings dürfen Judotechniken niemals leichtsinnig oder mit Gewalt ausgeführt werden.
  18. Die Ausführung erlernter Judotechniken gegen Nicht-Judoka ist nur im Falle äußerster Notwehr erlaubt (Gefahr für Leib und Leben für sich und andere).
  19. Streitigkeiten, Schlägereien und sonstigen Händeln geht der Judoka aus dem Weg. Das Anzetteln und Provozieren solcher Aktionen führt zum sofortigen Vereinsausschluss.
  20. Der Judoka muss sich regelmäßig am Aushang über Vereinsaktivitäten, Termine usw. informieren.
  21. Auch im Privatleben verhält sich der Judoka im Geist des Samurai, das heißt bescheiden, gelassen und ritterlich.
  22. Verstößt der Judoka gegen einen oder mehrere der vorgenannten Punkte, erhält er durch zeitweiligen Trainingsausschluss (je nach Schwere 2 – 4 Wochen) Gelegenheit, über sich und seinen Sport nachzudenken.
  23. Bei wiederholten Störungen oder schweren Verstößen gegen die Kameradschaft wird der offizielle Vereinsausschluss beantragt.