Allgemein

Coronaschutzverordnung

Liebe Mitglieder, Judoka, Eltern und Judo begeisterte,

Leider ist es jetzt offiziell, laut der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 30. Oktober 2020,
§ 9 Absatz (1) Zitat;

“Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.“

Wir hoffen das wir am 01.12.2020 um 18:30 Uhr das Training mit euch wieder aufnehmen können.

Leider sind auch nach dem 30.11.2020 bis mindestens 31.12.2020 laut § 9 Absatz (2) Zitat;

“Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.“
Sportveranstaltungen untersagt.

Wir hoffen und freuen uns auf das nächste Jahr!
Sollte ihr diesbezüglich noch Fragen haben könnt ihr uns gerne anschreiben oder anrufen.

Bleibt gesund und haltet durch!
Liebe Grüße
Euer
Judo-Club Haldern